Gutachter

Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Klingt kompliziert ---- ist es auch.

Als Architekt wird man früher oder später gefragt:
"Was ist denn mein Haus wert, ... so ganz grob über den Daumen ..., kommt nicht auf 10.000 Euro an?"

Wem ist mit einer solchen Schätzung geholfen?

Ein Sachverständiger muss schon genauer hinschauen.

Zum Verständnis, es wird das Grundstück bewertet. Sollte "zufällig" ein Gebäude auf dem Grundstück stehen, so erhöht dies in der Regel den Verkehrswert des Grundstückes.

Der Verkehrswert bestimmt sich aus dem Baugesetzbuch -BauGB- § 194. Hier heißt es:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der...

...im Zeitpunkt der Wertermittlung...

Wertermittlungsstichtag, Sterbetag Erblasser, Tag der Scheidung

...im gewöhnlichen Geschäftsverkehr...

unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage, freier Markt

...nach den rechtlichen Gegebenheiten...

Rechte und Belastungen: Eigentum Dienstbarkeiten, Baulasten, Nutzungen, Entwicklungszustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung, Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Wartezeit bis zur Bebauungsmöglichkeit

...nach den tatsächlichen Eigenschaften...

Bodengüte, Baugrund, Altlasten

...nach der sonstigen Beschaffenheit...

Umwelteinflüsse, Nutzung, Grundstückszuschnitt

...nach Lage des Grundstücks...

Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Wohn- und Geschäftslage

ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder

außergewöhnliche Interessen der Vertragspartner (Liebhaberpreis, Notverkauf)

persönliche Verhältnisse

besondere Bindungen der Vertragspartner (verwandtschaftlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art)

...zu erzielen wäre.